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Apostille für belgische Dokumente

Die Apostille ist eine standardisierte Bescheinigung, die mit dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 eingeführt wurde. Sie bestätigt die Herkunft einer öffentlichen Urkunde (Unterschrift, Eigenschaft des Unterzeichners und Siegel), damit diese ohne weitere Legalisation in jedem anderen Vertragsstaat verwendet werden kann.

Wer stellt in Belgien Apostillen aus?

Für belgische öffentliche Urkunden stellt der Föderale Öffentliche Dienst Auswärtige Angelegenheiten die Apostille aus. Manche Dokumente müssen zuvor von einer anderen Stelle unterschrieben oder geprüft werden, etwa von einem Notar oder einem Gericht. Wir bestimmen die richtige Reihenfolge für Ihr Dokument und erledigen die Schritte für Sie.

Apostille und beglaubigte Übersetzung

Muss Ihr Dokument für das Bestimmungsland übersetzt werden, zählt die Reihenfolge: Die Apostille kann vor der Übersetzung auf das Original, auf die Übersetzung selbst oder auf beide kommen. Das entscheidet die empfangende Behörde. Wir prüfen ihre Anforderungen zuerst, damit nichts doppelt gemacht werden muss.

Ausländische Dokumente für Belgien

Ein ausländisches Dokument für eine belgische Behörde braucht in der Regel eine Apostille aus dem Herkunftsland oder eine Legalisation, wenn dieses Land dem Übereinkommen nicht beigetreten ist. Wir erklären Ihnen das Verfahren und übersetzen Dokument und Apostille ins Deutsche, Französische oder Niederländische.

Innerhalb der EU nicht immer nötig

Die Verordnung (EU) 2016/1191 befreit bestimmte öffentliche Urkunden, etwa Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden, von der Apostille, wenn sie in einem anderen Mitgliedstaat verwendet werden. Fragen Sie uns, bevor Sie für ein Verfahren bezahlen, das Sie vielleicht nicht brauchen.

Dokumente, die oft eine Apostille brauchen

  • Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden
  • Auszüge aus dem Strafregister
  • Diplome und Schulunterlagen
  • Notarielle Urkunden und Vollmachten
  • Firmendokumente und Auszüge
  • Gerichtsentscheidungen
  • Beglaubigte Übersetzungen

Häufige Fragen

Welche Länder erkennen die Apostille an?

Alle Vertragsstaaten des Haager Apostille-Übereinkommens: über 120 Staaten, darunter die meisten europäischen Länder, die Vereinigten Staaten und viele Länder Lateinamerikas und Asiens. Andere Länder verlangen eine Legalisation über ihre Botschaft oder ihr Konsulat.

Wie lange dauert eine Apostille?

Das hängt vom Dokument und den beteiligten Behörden ab. Das Angebot nennt eine realistische Frist, mit Optionen für eilige Vorgänge.

Können Sie ein ausländisches Dokument apostillieren?

Nein. Nur das Land, das ein Dokument ausgestellt hat, kann es apostillieren. Bei ausländischen Dokumenten muss die Apostille im Herkunftsland beantragt werden; wir erklären, wie, und übersetzen sie anschließend.

Verwandte Leistungen

So funktioniert es

  1. Dokumente senden

    Laden Sie einen Scan oder ein Foto über das Formular hoch oder senden Sie es per E-Mail, mit Angabe des Verwendungszwecks.

  2. Angebot erhalten

    Wir prüfen die Anforderungen der empfangenden Behörde und senden Ihnen ein verbindliches, individuelles Angebot.

  3. Wir erledigen den Rest

    Beglaubigte Übersetzung, Apostille, Legalisation oder Beschaffung: Jeder Schritt wird für Sie koordiniert.

  4. Dokumente erhalten

    Per Einschreiben, Kurier oder E-Mail, je nachdem, was die Behörde akzeptiert.

In ganz Belgien

Jedes Dokument ist anders, jedes Angebot auch

Senden Sie uns Ihre Dokumente und sagen Sie uns, wo sie verwendet werden. Sie erhalten per E-Mail ein klares, unverbindliches Angebot.