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Legalisation bei Botschaften und Konsulaten

Länder, die dem Apostille-Übereinkommen nicht beigetreten sind, verlangen eine Kette von Legalisationen: Jede Stelle bestätigt die Unterschrift der vorherigen, bis zur Botschaft oder zum Konsulat des Bestimmungslandes. Wir verwalten diese Kette von Anfang bis Ende.

So funktioniert die konsularische Legalisation

Bei einem belgischen Dokument beginnt die Kette meist bei der ausstellenden Stelle oder einem Notar, führt über den FÖD Auswärtige Angelegenheiten und endet bei der Botschaft oder dem Konsulat des Landes, in dem das Dokument verwendet wird. Handelsdokumente brauchen manchmal zusätzlich eine Bescheinigung der Handelskammer. Jeder Schritt hat eigene Regeln, Gebühren und Termine.

Was wir Ihnen abnehmen

Wir prüfen die Anforderungen des Bestimmungslandes, bereiten die Dokumente in der richtigen Reihenfolge vor, organisieren bei Bedarf die beglaubigte Übersetzung und reichen die Unterlagen bei jeder Stelle ein. Sie erhalten ein Angebot, einen Ansprechpartner und regelmäßige Rückmeldungen.

Botschaften und Konsulate in Brüssel

Die meisten Länder haben eine Botschaft in Brüssel, was Belgien zu einem praktischen Ort für Legalisationen macht. Öffnungszeiten, Gebühren und Bearbeitungszeiten unterscheiden sich stark, deshalb planen wir den Vorgang mit Ihnen im Voraus.

Typische Dokumente für die Legalisation

  • Personenstandsurkunden für Heirat oder Wohnsitz im Ausland
  • Diplome für Arbeit oder Studium im Ausland
  • Handelsrechnungen und Ursprungszeugnisse
  • Vollmachten
  • Satzungen und Handelsregisterauszüge
  • Beglaubigte Übersetzungen

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Apostille und Legalisation?

Die Apostille ist eine einzige Bescheinigung zwischen Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens. Die Legalisation ist eine Kette von Beglaubigungen, die bei Botschaft oder Konsulat endet, für alle anderen Länder.

Welche Länder verlangen eine konsularische Legalisation?

Länder, die dem Apostille-Übereinkommen nicht angehören, und Fälle, in denen eine bestimmte Behörde sie verlangt. Die Anforderungen ändern sich, daher prüfen wir sie bei jedem Auftrag.

Muss ich selbst zur Botschaft gehen?

Meistens nicht. Wir reichen die Dokumente für Sie ein und holen sie ab. Einige Vertretungen verlangen für bestimmte Dokumente das persönliche Erscheinen; in diesem Fall informieren wir Sie vorab.

Verwandte Leistungen

So funktioniert es

  1. Dokumente senden

    Laden Sie einen Scan oder ein Foto über das Formular hoch oder senden Sie es per E-Mail, mit Angabe des Verwendungszwecks.

  2. Angebot erhalten

    Wir prüfen die Anforderungen der empfangenden Behörde und senden Ihnen ein verbindliches, individuelles Angebot.

  3. Wir erledigen den Rest

    Beglaubigte Übersetzung, Apostille, Legalisation oder Beschaffung: Jeder Schritt wird für Sie koordiniert.

  4. Dokumente erhalten

    Per Einschreiben, Kurier oder E-Mail, je nachdem, was die Behörde akzeptiert.

In ganz Belgien

Jedes Dokument ist anders, jedes Angebot auch

Senden Sie uns Ihre Dokumente und sagen Sie uns, wo sie verwendet werden. Sie erhalten per E-Mail ein klares, unverbindliches Angebot.