Dokumente, die wir beschaffen können
Personenstandsurkunden (Geburt, Heirat, Scheidung, Tod), Auszüge aus dem Strafregister, Auszüge aus der Zentralen Datenbank der Unternehmen und Veröffentlichungen im Belgischen Staatsblatt, beglaubigte Abschriften von Firmendokumenten sowie Urkunden aus anderen Ländern, sofern das Verfahren einen bevollmächtigten Dritten zulässt.
Beschaffung, Übersetzung und Legalisation in einem Vorgang
Da wir auch übersetzen und legalisieren, bestellen wir das Dokument in der Form, die das Bestimmungsland erwartet, und ergänzen dann beglaubigte Übersetzung und Apostille oder Legalisation. So muss kein Dokument zweimal beantragt werden, weil es in der falschen Form ausgestellt wurde.
Was wir von Ihnen brauchen
Je nach Dokument: eine Kopie Ihres Ausweises, eine unterschriebene Vollmacht und die Angaben zur Urkunde (Namen, Daten, Ort der Eintragung). Manche Urkunden kann nur die betroffene Person oder ein naher Angehöriger beantragen; wir sagen Ihnen, welcher Fall zutrifft.
Häufig beantragte Dokumente
- Geburts-, Heirats-, Scheidungs- und Sterbeurkunden
- Auszüge aus dem Strafregister
- Firmenauszüge und Veröffentlichungen im Belgischen Staatsblatt
- Beglaubigte Abschriften von Gerichtsentscheidungen
- Ausländische Personenstandsurkunden
Häufige Fragen
Können Sie Dokumente in einem anderen Land beantragen?
Ja, in vielen Ländern, sofern das örtliche Verfahren einen Vertreter zulässt. Senden Sie uns die Angaben: Wir bestätigen Machbarkeit und Frist, bevor Sie sich festlegen.
Wie aktuell muss mein Dokument sein?
Viele Behörden verlangen Dokumente, die nicht älter als drei oder sechs Monate sind. Sagen Sie uns, wo das Dokument verwendet wird, und wir beantragen eine passende Fassung.
Kann ich nur die Beschaffung bestellen?
Ja. Sie können nur die Beschaffung bestellen oder sie mit Übersetzung und Legalisation kombinieren.
Verwandte Leistungen
Beglaubigte Übersetzung
Amtliche Übersetzungen von vereidigten Übersetzern, anerkannt von belgischen Behörden, Notaren und Gerichten.
Apostille
Apostille für belgische öffentliche Urkunden und Übersetzungen für Länder des Haager Übereinkommens.
Legalisation
Legalisation über den FÖD Auswärtige Angelegenheiten, Botschaften und Konsulate für Länder außerhalb des Apostille-Übereinkommens.
Dolmetschen
Vereidigte und professionelle Dolmetscher für Notare, Gemeinden, Besprechungen und Konferenzen, vor Ort oder per Video.