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Häufige Fragen

Kurze Antworten auf die Fragen, die wir am häufigsten hören. Für Ihren konkreten Fall senden Sie uns am besten gleich Ihr Dokument.

Häufige Fragen

Wie erhalte ich ein Angebot?

Füllen Sie das Kontaktformular aus und hängen Sie einen Scan oder ein Foto Ihres Dokuments an, oder senden Sie es per E-Mail, mit Angabe des Verwendungszwecks. Sie erhalten ein individuelles Angebot per E-Mail.

Warum veröffentlichen Sie keine Preise?

Der Preis hängt von Länge und Layout des Dokuments, dem Sprachpaar, einer eventuell nötigen Apostille oder Legalisation, dem Bestimmungsland und der Frist ab. Nur ein individuelles Angebot ist genau.

Welche Regionen bedienen Sie?

Ganz Belgien. Aufträge laufen online und per Post oder Kurier, und Dolmetscher kommen zu Terminen in allen Provinzen.

Wie sende ich meine Dokumente?

Laden Sie sie über das Formular hoch (PDF, JPG, PNG, HEIC oder Word, insgesamt bis 15 MB) oder senden Sie sie per E-Mail. Wird das Papieroriginal benötigt, sagen wir Ihnen, wohin Sie es schicken.

Wie lange dauert es?

Das hängt von der Länge des Dokuments und den beteiligten Behörden ab, etwa dem FÖD Auswärtige Angelegenheiten oder einer Botschaft. Ihr Angebot nennt eine Frist, und für viele Vorgänge gibt es Eiloptionen.

Mit welchen Sprachen arbeiten Sie?

Deutsch, Französisch, Niederländisch und Englisch sowie über 25 weitere Sprachen, darunter Spanisch, Italienisch, Portugiesisch, Polnisch, Rumänisch, Türkisch, Arabisch, Russisch, Ukrainisch und Chinesisch. Fragen Sie uns nach jeder anderen Sprache.

Brauche ich eine Apostille oder eine Legalisation?

Ist das Bestimmungsland Vertragsstaat des Haager Apostille-Übereinkommens, genügt eine Apostille. Andernfalls ist eine Legalisation über Botschaft oder Konsulat nötig. Manche Personenstandsurkunden innerhalb der EU brauchen keines von beiden. Wir prüfen das bei jedem Auftrag.

Werden meine Daten vertraulich behandelt?

Ja. Ihre Dokumente werden nur zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet, nur mit den beteiligten Übersetzern und Behörden geteilt und gemäß DSGVO verarbeitet.

Leistungen

Ist eine beglaubigte Übersetzung dasselbe wie eine vereidigte Übersetzung?

In Belgien meinen beide Begriffe meist dasselbe: eine Übersetzung, die von einem vereidigten Übersetzer unterschrieben ist, der ihre Übereinstimmung mit dem Original bestätigt. Andere Länder verwenden teils andere Verfahren, etwa notariell beglaubigte Übersetzungen. Sagen Sie uns, wo die Übersetzung verwendet wird, und wir sorgen dafür, dass sie passt.

Brauchen Sie das Originaldokument?

Meistens genügt ein guter Scan. Die Übersetzung wird mit einer Kopie des Ausgangsdokuments verbunden. Verlangt die Behörde zusätzlich eine Apostille oder Legalisation auf dem Original, sagen wir es Ihnen vorab.

Was kostet eine beglaubigte Übersetzung?

Das hängt von Länge und Layout des Dokuments, dem Sprachpaar, der Frist und einer eventuellen Legalisation ab. Senden Sie uns Ihr Dokument für ein persönliches, unverbindliches Angebot.

Welche Länder erkennen die Apostille an?

Alle Vertragsstaaten des Haager Apostille-Übereinkommens: über 120 Staaten, darunter die meisten europäischen Länder, die Vereinigten Staaten und viele Länder Lateinamerikas und Asiens. Andere Länder verlangen eine Legalisation über ihre Botschaft oder ihr Konsulat.

Wie lange dauert eine Apostille?

Das hängt vom Dokument und den beteiligten Behörden ab. Das Angebot nennt eine realistische Frist, mit Optionen für eilige Vorgänge.

Können Sie ein ausländisches Dokument apostillieren?

Nein. Nur das Land, das ein Dokument ausgestellt hat, kann es apostillieren. Bei ausländischen Dokumenten muss die Apostille im Herkunftsland beantragt werden; wir erklären, wie, und übersetzen sie anschließend.

Was ist der Unterschied zwischen Apostille und Legalisation?

Die Apostille ist eine einzige Bescheinigung zwischen Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens. Die Legalisation ist eine Kette von Beglaubigungen, die bei Botschaft oder Konsulat endet, für alle anderen Länder.

Welche Länder verlangen eine konsularische Legalisation?

Länder, die dem Apostille-Übereinkommen nicht angehören, und Fälle, in denen eine bestimmte Behörde sie verlangt. Die Anforderungen ändern sich, daher prüfen wir sie bei jedem Auftrag.

Muss ich selbst zur Botschaft gehen?

Meistens nicht. Wir reichen die Dokumente für Sie ein und holen sie ab. Einige Vertretungen verlangen für bestimmte Dokumente das persönliche Erscheinen; in diesem Fall informieren wir Sie vorab.

Können Sie Dokumente in einem anderen Land beantragen?

Ja, in vielen Ländern, sofern das örtliche Verfahren einen Vertreter zulässt. Senden Sie uns die Angaben: Wir bestätigen Machbarkeit und Frist, bevor Sie sich festlegen.

Wie aktuell muss mein Dokument sein?

Viele Behörden verlangen Dokumente, die nicht älter als drei oder sechs Monate sind. Sagen Sie uns, wo das Dokument verwendet wird, und wir beantragen eine passende Fassung.

Kann ich nur die Beschaffung bestellen?

Ja. Sie können nur die Beschaffung bestellen oder sie mit Übersetzung und Legalisation kombinieren.

Wie früh sollte ich buchen?

So früh wie möglich, besonders bei selteneren Sprachen und Konferenzen. Kurzfristige Anfragen sind manchmal möglich: Rufen Sie uns an.

Wie wird Dolmetschen berechnet?

Meist pro halbem oder ganzem Tag, zuzüglich eventueller Fahrtkosten. Ferneinsätze können kürzer gebucht werden. Sie erhalten ein Angebot für Ihren Einsatz.

Können die Unterlagen vorab übersetzt werden?

Ja. Wir können die Dokumente im Voraus übersetzen, was bei notariellen Urkunden oft verlangt wird.

Jedes Dokument ist anders, jedes Angebot auch

Senden Sie uns Ihre Dokumente und sagen Sie uns, wo sie verwendet werden. Sie erhalten per E-Mail ein klares, unverbindliches Angebot.